Zulassung und Versicherung für den Segway i2 und x2 in Deutschland

2020-05-29 14:20:00 / Allgemein / Kommentar 1
Zulassung und Versicherung für den Segway i2 und x2 in Deutschland - Zulassung und Versicherung für den Segway i2 und x2 in Deutschland

Vorab: Die Ausführungen gelten sowohl für den Segway Gen2 als auch für den Segway SE

Durch die neueste Gesetzesänderung wird ein Segway i2 seit 2020 als elektrisches Kleinfahrzeug geführt obwohl er nicht alle Punkte dieser Definition erfüllt. Der Segway x2 wird nach wie vor als Mofa (elektrische Mobilitätshilfe) geführt. Dies verwirrt viele Nutzer. Wir möchten hier kurz auf die meisten Fragen eingehen und auch die Möglichkeiten die dadurch entstehen hinweisen.

Zulassung und Versicherung


Segway i2 Segway x2
Elektrisches Kleinfahrzeug Mofa (Elektrische Mobilitätshilfe)
Standard Einzelabnahme Einzelabnahme mit zusätzlicher X2 Prüfung für die Ausnahmegenehmigung
Keine Ausnahmegenehmigung notwendig Ausnahmegenehmigung wegen Überbreite (über 70cm Gesamtbreite)
Klebeplakette als Kennzeichen Mofa Blechschild als Kennzeichen
Standard Zulassung bei einer Zulassungsstelle mit Stempel in den Papieren Zulassung bei einer Zulassungsstelle mit Stempel in den Papieren und mit Stempel für die Punkte der Ausnahmegenehmigung
Eintragung ins Verkehrsregister Eintragung ins Verkehrsregister

Ein Segway egal ob i2 oder x2 benötigt für die Abnahme folgendes Zubehör in Deutschland

  1. Kennzeichenhalterung hinten links angebraucht. Der Winkel des Kennzeichens darf 30 Grad nicht übersteigen. (Vorne montierte Kennzeichen sind in der Definition ganz klar nicht zugelassen! Dies wird vielerorts geduldet, ist aber nicht erlaubt!)
  2. Rückleuchte rot, hinten angebraucht (meist am Kennzeichenhalter befestigt) (meist hat das Rücklicht eine integrierte rote Reflektor - Fläche, wodurch ein zusätzlicher roter Reflektor nach hinten ausgerichtet unnötig wird. Dieser wäre aber Vorschrift wenn er nicht im Rücklicht integriert ist.
  3. Rückreflektor rot (nur erforderlich wenn dieser nicht im Rücklicht integriert ist)
  4. Seitenreflektoren orange rechts und links angebracht (Seitlich müssen die Reflektoren klar angestrahlt werden können und dürfen nicht durch andere Bauteile verdeckt werden.)
  5. Frontreflektor weiß nach vorne ausgerichtet montiert
  6. Frontlicht nach vorne ausgerichtet. Das Licht muss nicht fest montiert sein, es darf auch abgenommen werden wenn bei Tageslicht gefahren wird. Es muss jedoch montiert und eingeschaltet sein, sobald es dunkel ist und es die Sichtverhältnisse erfordern.
  7. Klingel, Glocke oder Hupe muss in der Nähe des Griffbereichs angebracht sein
  8. Parkständer. Der Segway muss in ausgeschaltetem Zustand so abgestellt werden können, dass er die Größe der Stellfläche nicht überschreitet. Hinlegen des Segways würde den Platzbedarf erheblich erhöhen, daher gehört ein Parkständer zumindest in Bayern zur Vorgabe der Abnahmeinstitution z.B. TÜV SÜD

Vorgaben der STVO

Natürlich müssen alle angebrachten Bauteile die Vorgaben der STVO erfüllen.

Neben den Bauteilen welche alle ausnahmslos am Fahrzeug montiert sein müssen, fallen noch weitere Kosten an, bis ein Segway PT legal auf deutschen Straßen fahren darf. Der Segway PT wird einzeln begutachtet und digital erfasst. Das bedeutet der Segway muss immer mit allen notwendigen Anbauteilen vorgeführt werden.

Wenn die Abnahmestelle keine Beanstandungen feststellen kann, werden die Fahrzeugpapiere für diesen Segway der durch die Serien Nr. klar identifiziert werden kann, von der Prüfstelle angefertigt. Hier muss man erwähnen, dass der Segway i2 in einem Standardverfahren begutachtet wird, und dies etwas schneller geht, also auch günstiger ist. Da keine Ausnahmegenehmigungen und Regelwerke berücksichtigt werden müssen. Beim x2 gibt es auch zu den Papieren der Einzelabnahme ein separate Ausnahmegenehmigung mit dazu, in der alle Punkte separat aufgeführt sind. Nur mit dieser Ausnahmegenehmigung ist es möglich einen Segway x2 in Deutschland legal im Straßenverkehr zu fahren. Daher ist die Abnahme des Segway x2 auch erheblich teurer als die Abnahme des Segway i2. Die Kosten können etwas variieren, da ein gewisser Ermessensspielraum vorhanden ist.

Nach der Begutachtung des Gerätes durch die beauftragte Abnahmestelle, werden das Gerät und die dazu angefertigten Papiere dem Kunden, Händler oder Besitzer übergeben. Damit ist der Segway aber noch nicht Zugelassen. Daher müssen die Papiere nun zur Zulassungsstelle und gestempelt werden. Das Fahrzeug wird somit auch in der Fahrzeugdatenbank erfasst und registriert. Die Fahrzeugpapiere erhalten daraufhin den Zulassungstempel. Nur mit diesem Stempel ist das Fahrzeug dann ordnungsgemäß zugelassen.

Auch hier können die Kosten leicht variieren von Dienststelle zu Dienststelle. Zu beachten ist jedoch, dass die Kosten für die Zulassung des i2 sehr gering sind, währen die Zulassungskosten für den x2 extrem teuer sind. Pro einzelnen Punkt auf der Ausnahmegenehmigung kann die Zulassungsstelle einen Kostenpunkt berechnen. Somit kann der Zulassungsstempel eines x2 schnell mehr als 200,- € kosten, abhängig von der Zulassungsstelle. Das und die höheren Einzelabnahmekosten erklären den sehr hohen Gesamtbetrag für die Abwicklung des Abnahme und Zulassungsvorgangs.

Segway PT müssen nur einmal zur Abnahme vorgeführt werden und erhalten auch nur einmal bei der Zulassungsstelle einen Stempel. Völlig egal in welchem Bundesland der Segway gefahren wird und wo er zugelassen wurde. Die Zulassung gilt dann deutschlandweit. Auch bei einem Verkauf oder Eigentumsübergang, Umzug etc. muss der Segway nicht mehr bei der Zulassungsstelle umgemeldet werden. Es gibt eine klare Ausnahme, das sind Segway x2 die bereits in der Abnahme stehen haben das die Zulassung nur und ausschließlich für Bayern gilt. Dies ist aber klar erkenntlich und schon in den Papieren deklariert. Diese Segway x2 dürfen dann auch nur in Bayern legal gefahren werden.


Anbei unsere PT Pro Kostenaufstellung für Einzelabnahme (Gutachten TÜV SÜD) und Zulassung eines Segway PT

Segway i2 Segway x2 / Sitz Segway
Artikel Nr.: Bezeichnung: Preis € inkl. 19% MwSt. Artikel Nr.: Bezeichnung: Preis € inkl. 19% MwSt.
40204 i2 Einzelabnahme + Zul. Stempel für Segway i2 299,- € 40203 x2 Einzelabnahme + Zul. Stempel für Segway x2 499,- €
40208 TÜV + Zulassung Abwicklung Fremdgeräte 129,- € 40208 TÜV + Zulassung Abwicklung Fremdgeräte 129,- €
i2 Kosten gesamt: 309,- € x2 Kosten gesamt: 628,- €

Anbauteile wenn nicht vorhanden kommen zusätzlich hinzu.
Hier eine Auswahl an Produkten:

kennzeichenhalter-segway-i2-x2
kennzeichenhalter-segway-i2-x2
parkstaender-segway-i2-x2


Kommentare 1
Einträge insgesamt: 1

Hauke Moersch, 07.06.22 08:51

Guten Morgen, ich würde gerne für mein Segway eine Straßenzulassung / Abnahme über Sie durchführen lassen. Hier würde mich interessieren, was genau Sie dazu benötigen und wie lange es ungefähr dauern würde? In Ihrer Service Aufstellung berechnen sie dies mit ca. 500,- € wahrscheinlich plus Zubehör wie Licht, Kennzeichenhalter usw. SN: 142101088604 Bitte senden Sie mir weitere Informationen zur Abstimmung zu. Danke vorab! Viele Grüße, Hauke Mörsch

Blog