Überbrückungshilfe III - Segway Touren Anbieter aufgepasst!

2021-03-01 14:53:00 / Allgemein / Kommentare 0
Überbrückungshilfe III - Segway Touren Anbieter aufgepasst! -

Vorab! Achtung! Bei diesem Beitrag handelt es sich nicht um einen Rechtsberatung oder Steuerberatung! Es wird darauf hingewiesen, dass die Informationen nur in bestimmten Situationen anzuwenden sind. Es ist dringend erforderlich, dass sie sich von einem Steuerberater individuell beraten lassen!!!

Corona Update für Segway PT Touranbieter:

Nachdem das Jahr 2020 für Touren-Anbieter finanziell sehr belastend war, sollte sich der Blick in die weitere Zukunft richten. Für viele Selbstständige die Events und Touren mit dem Segway durchführen, kommt die Coranakrise zur Unzeit. Eigentlich würden größere Investitionen in die Flotte anstehen. Die Geräte sind um die 10 Jahre alt, Getriebe bedürfen einer Revision oder zumindest eines Ölwechsels, die Akkus haben ihre Lebenszeit nahezu hinter sich und bewältigen die Tourenstrecken nicht mehr zuverlässig. Eine weitere Nutzung gefährdet die BMS – Boards, ein Austausch wird dann umso schwieriger. Sichere und ungefährdete Touren können kaum noch durchgeführt werden.

Aber vielleicht ist gerade hier die Corona-Krise auch die Chance. Wer die individuellen Kriterien erfüllt, kann bis zu 90% der Wartungs- und Reparaturkosten für seine Flotte als Förderung bezahlt bekommen. Das heißt nicht als Kredit oder Abschreibung sondern als nicht Rückzahlbare Förderung.

Soweit die individuellen Voraussetzungen gegeben sind, können bis zu 90% der Kosten für Wartung- und Reparatur ihres Anlagevermögens als Überbrückungshilfe III gezahlt werden. (Stand Feb. 2021). Dabei gibt es Sofortzahlungen in Höhe von 50% der Förderhöhe.

Diese Instandhaltungsarbeiten an ihrer Flotte könnten von Bedeutung sein

  • Reparatur von Akkus durch Zellentausch
  • Getriebereparatur durch Austausch von Lagern und Reparatur (Verstärkung) der Getriebewelle
  • Coupling und Elastomeretausch
  • Ersatz gebrochener Fascien, Housings
  • Ersatz verschlissener Drehgeber
  • Ersatz abgenutzter Reifen, Felgen

ACHTUNG! Zwingend notwendig hierbei ist die Hilfe ihres Steuerberaters. Nur dieser kann die Hilfe beantragen und sie auch umfassend beraten. Die Förderung erfolgt nur für die Monate in denen Sie Umsatzeinbrüche von über 30 % (40 % Förderung) bis zu 70% (90% Förderung) zum Vergleichsmonat 2019 haben.

Es kann durchaus sein, dass für Sie andere Hilfsangebote sinnvoller sind, bzw. Sie die Voraussetzungen für die Überbrückungshilfe III nicht erfüllen.

Auf der Website der Regierung ist folgendes Beispiel genannt.

Beispiel 1: Ein Restaurant ist geschlossen, die Umsatzeinbußen liegen trotz Außerhausverkauf bei über 70 Prozent. Die monatlichen Fixkosten von 10.000 Euro werden zu 90 Prozent erstattet (9.000 Euro). Der Betrieb hat im Juni und Juli 2020 20.000 Euro in bauliche Hygienemaßnahmen investiert – davon werden ebenfalls 90 Prozent erstattet (18.000 Euro).

Mehr Informationen finden Sie hier. Aber wie gesagt, wir empfehlen sich von einem Sachkundigen Steuerberater informieren zu lassen.

Überbrückungshilfe III

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/ueberbrueckungshilfe-iii.html


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